Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung bleibt erhalten, Sparvorgaben nach wie vor existenzgefährdend.

Update zur Pressemit­teilung vom 12.12.2024

Berlin, 19.12.2024. Die im Haup­tauss­chuss am 11.12.2024 zurückgenommene Abwick­lung der Stiftung für Kul­turelle Weit­er­bil­dung und Kul­turber­atung (SKWK) wurde mit dem Beschluss des Nach­tragshaushalts 2025 am 19.12.2024 bestätigt. Damit kön­nen die Arbeits­bere­iche der SKWK– Diver­si­ty Arts Cul­ture, Insti­tut für Kul­turelle Teil­habeforschung, kultur_formen und ser­vicezen­trum musikschulen – ihre Arbeit fort­set­zen. Den­noch ste­ht die Stiftung vor der immensen Her­aus­forderung, knapp 20 Prozent ihres Jahres­bud­gets eins­paren zu müssen. Sie ist damit weit­er­hin unver­hält­nis­mäßig stark von den Kürzun­gen getrof­fen und in ihrer aktuellen Form gefährdet. 

Die Stiftung stellt kri­tis­che Infra­struk­tur in Form von fach­spez­i­fis­chen Beratungsleis­tun­gen, unab­hängiger Forschung, bürokratiearmer Pro­jek­t­förderung, Qual­i­fizierungsange­boten und Shared Ser­viceleis­tun­gen für den gesamten Berlin­er Kul­turbere­ich bere­it. Sie trägt mit ihrer fach­lichen Exper­tise maßge­blich dazu bei, Quer­schnitts­the­men wie daten­basierte Strate­giear­beit, Teil­habe und Diver­sität im Kul­turbere­ich zu ver­ankern und somit die Qual­ität des kul­turellen Ange­bots in Berlin und bun­desweit zu sich­ern.

Die drastis­chen Kürzun­gen führen dazu, dass ele­mentare Pro­jek­te, Ser­vices und Beratungsleis­tun­gen nicht oder nur mit erhe­blichen Ein­schränkun­gen fort­ge­führt wer­den kön­nen: beispiel­sweise die Beratung der Kul­turein­rich­tun­gen beim daten­basierten Arbeit­en, der Betrieb und die Weit­er­en­twick­lung der Soft­ware und des Qual­itäts­man­age­ments für die zwölf bezirk­lichen Musikschulen, die Rah­mengestal­tung der Diver­sität­sof­fen­sive, die Begleitung der IMPACT-Förderung oder die bar­ri­erearme Ein­stiegs­förderung Durch­starten.

Kul­tur­raum Berlin gGmbH muss sich umstruk­turi­eren

Mit Ver­ab­schiedung des Kul­turhaushalts erhält die Tochterge­sellschaft Kul­tur­raum Berlin gGmbH (KRB) die Auf­gabe sich umzus­truk­turi­eren. Um die Funk­tions­fähigkeit des Arbeit­sraumpro­gramms und Räume für über 3.000 Künstler*innen zu sich­ern, ste­ht die KRB für einen kon­struk­tiv­en Dia­log zur Ver­fü­gung. Zulet­zt hat­te sich die Koali­tion im Haup­tauss­chuss ein­deutig zum Berlin­er Arbeit­sraumpro­gramm bekan­nt. Dies ist auf­grund ihrer zen­tralen Rolle als Trägerin sowie auf­grund langjähriger ver­traglich­er Verpflich­tun­gen nur mit der KRB möglich.